Kath.net berichtet heute über einen außergewöhnlichen Justizfall in Österreich. Dort verklagt ein Ungeborener den Staat. Das Wichtigste zitiert:
„Familie Karg aus Lochau (Vorarlberg) wird eine Klage gegen die Republik Österreich einbringen, weil durch die aktuell gültige Rechtslage der ungeborene, behinderte Sohn diskriminiert werde.“
„Erst vor wenigen Monaten hatte in Österreich der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass ein behindertes Kind ein Schadensfall ist.“
„Möglicherweise wird durch die Klage auch der österreichische Abtreibungsparagraph tangiert, der ermöglicht, dass ein Kind, bei dem eine schwere Behinderung diagnostiziert wird, bis unmittelbar vor der Geburt noch getötet werden darf.“
Quelle: Kath. Net; Ungeborener Emil verklagt die Republik Österreich
Anhand des Urteils wird man nicht nur ablesen können, wie weit die „Kultur des Todes“ die ethischen Grundlagen des Abendlandes bereits zerstört hat, sondern auch, wie ernst es dem herrschenden Zeitgeist mit seiner eigenen Pseudomoral wirklich ist. Man kann lebende Behinderte im Leben nicht ernsthaft vor Diskriminierung schützen wollen, wenn sie gleichzeitig vor ihrer Geburt selektiert und zum Schadensfall erklärt werden. Von der Idee der pränatalen Selektion zur postnatalen Euthanasie ist es gedanklich nicht wirklich weit, wie die kürzliche Diskussion um die Sterbehilfe von Ex-Senator Kusch in erschreckender Weise gezeigt hat. Die Vernunft ohne Moral hat eine menschenverachtende Fratze.
Schlagworte: Abtreibung, Östereich, Klage, Kultur des Todes, Lebensrecht