Kriegsverbrechen müssen angeklagt und Untaten, falls bewiesen, gesühnt werden. Dies ist ein Rechtsgrundsatz, den niemand, der bei Troste ist, anzweifelt. Sollte sich Radovan Karadzic schuldig gemacht haben, so gehört er bestraft.
Das ist keine Frage, durch wem und wo hingegen schon.
Die Aushebelung nationaler Zuständigkeiten für diverse Verbrechen durch ein ominöse „internationale Gemeinschaft“ ist nichts weiter als die Einschränkung staatlicher Souveränität durch Entzug der Jurisdiktion. Aber genau dadurch wird den Menschen die Möglichkeit genommen, ihre Lebensweise und Umgangsweise selbst zu wählen und damit praktisch bisher geltendes Völkerrecht über Bord geworfen. Srebrenica und andere Gräuel gehören durch Serben, Bosniaken und Kroaten untersucht und dort verurteilt, wo sie begangen wurden.
Problematisch auch, dass jenes Tribunal, wenn nicht pro forma, so doch de facto, ein Homunkulus einer Kriegspartei (NATO) ist, deren Kriegsteilnahme durch das Völkerrecht bis heute weder gedeckt, noch geheilt wurde. Den Haag kommt so in den Verdacht einer Farce, die zu nichts weiteren taugt, als die eigenen Verbrechen (Angriffskrieg) im nachhinein mit hohlen Phrasen zu umhüllen und wenn schon nicht Legitimation, so wenigstens Legitimität zu erheischen.
Die Legitimation eines solchen Tribunales ist auch dadurch in Frage gestellt, dass es der größte Nettozahler der UNO, die USA, nicht anerkennt, zumindest solange nicht, solange es um seine eigenen „Kriegsverbrecher“ in Uniform geht.
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