Im Kachelmann-Prozess schildert Rechtsmediziner Mattern, wie er die vermeintliche Tat rekonstruierte. Seine Frau und die Nebenklägerin mussten leiden.[1]
Der Kachelmann-Prozess ist eine Farce. Hier steht Aussage gegen Aussagen, Gutachten gegen Gutachten. Das Gericht kann hier höchstens danach entscheiden, welcher Gutachter die bessere Figur und welcher glaubwürdiger herüberkommt. Das hat mit Recht nichts mehr zu tun. Hier wird die Justiz, wenn schon Vergewaltigung das Thema ist, schlicht und ergreifend missbraucht. Wie immer, wenn sich die Legislative anmaßt bis unter die Bettdecke seiner Bürger zu regieren.
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[1] Treten und kratzen: Die rabiaten Methoden des Kachelmann-Gutachters; WELT ONLINE.
Schlagwörter: Justiz, Kachelmann, Vergewaltigung
Februar 2, 2011 um 12:46 am |
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Februar 2, 2011 um 1:24 pm |
Hier soll doch ganz offensichtlich ein Präzedenzfall gesetzt werden.- Es soll jedem Krethi und Plethi die Macht der Femi-Lobby vor Augen geführt werden.- Er soll erkennen, dass die FrauIn zur veritablen GöttIn mutiert ist, die über Recht und Gesetz steht. – Der Mann, vice versa, bekommt „seinen Platz“ als Nigger zugewiesen. – Insinuationen der GöttInnen genügen, und der Nigger wird gleich mal eingebuchtet. Beweislast ?- Natürlich nur beim Nigger. –
Und solte nach unerträglich langem Hin und Her Justizia dann den „Missetäter“ doch laufen lassen, weil sie einfach keine Handhabe mehr hat, weil sie das Recht nicht noch dreister beugen kann, ist der Verdächtigte dennoch ruiniert. – Gesellschaftlich, beruflich, privat. –
D.h. Ziel der Femi-FaschistInnen erreicht: „Strafe Einen, erziehe Hunderte:
Februar 2, 2011 um 3:13 pm |
Doch. Das Recht, speziell das Strafrecht, kennt eine Auflösung dieses Kernproblems: In dubio pro reo.
Wollen mal schauen, mit welcher an den Haaren herbeigezogenen Begründung, „die“ da rauskommen wollen. Man darf gespannt sein. Unter Strafverteidigernm wird gewettet, daß er verurteilt wird, bei gleichzeitiger Einschätzung, daß er nicht verurteilt werden dürfte.
Februar 2, 2011 um 6:12 pm |
Eben. – „In dubio pro reo“ ist für Männer ausser Kraft gesetzt.- Da sie per se, a priori, ad infinitum „schuldig“ sind, kann keine solche „unangemessene Gnade“ gewährt werden. – Das wäre doch eine Verhöhnung der „per se, a priori, ad infinitum-OpferInnen“. – Das ist ähnlich gelagert, wie mit den „berüchtigten Auschwitzvergleichen „. Jedwede assoziative Gegenüberstellung besudelt die „Singularität“, verharmlost, relativiert das Monströse und verhöhnt, beleidigt das „Beweihräucherte“.
Der Freispruch eines Mannes mangels Beweisen kommmt ergo der Verurteilung einer FrauIn gleich. – Eine solche Infamie darf daher niemals geschehen !!!!!
Februar 3, 2011 um 6:38 pm |
Ich verstehe nicht wie so ein hässlicher Mensch Frauen anziehen kann! Die Gier des Geldes lässt Frauen wirklich ihr Hirn und Augen ausschalten.
Dieser .urensohn gehört lebenslänglich weggesperrt!!!