Archive for the ‘Gesellschaft’ Category

Stadttrottels „Zukunft!“

Februar 13, 2011

Das moderne Rindvieh hat nicht mehr viel mit seinen Vorfahren gemein. Nur noch eine Handvoll Rassen hat es ins 21. Jahrhundert geschafft. Um den Rest kämpfen Freunde traditioneller Nutztiere.

Die Stadttrottel, das sind die wirklichen Idioten des 21. Jahrhunderts, werden den Verlust der Kühe erst bemerken, wenn es keine Milch mehr gibt. Vermutlich nicht einmal dann, denn man wird ihnen Analogmilch verkaufen, so wie ihnen jetzt auf ihrer „Pizza“ weder Analogkäse, noch Papierwurst auffällt.

Sie werden diesen Schmarrn sogar fröhlich „Zukunft!“ nennen.

Man muss nicht bei der FAZ volontieren, um blöde Sprüche aufzuschreiben: „Jede Kuh macht Muh“.

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[1] Viehzucht: Manche Kühe machen Mühe – Mensch & Gene – Wissen – FAZ.NET.

Übergewichtige Kadetten

Februar 8, 2011

Die im November auf dem Marine- Schulschiff „Gorch Fock“ tödlich verunglückte Offiziersanwärterin soll nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung wegen Übergewichts nicht borddiensttauglich gewesen sein. Wie das Blatt in seiner Dienstagausgabe berichtet, habe die 1,58 Meter große Soldatin 83 Kilo gewogen.[1]

Unglaublich was sich heutzutage alles beim Militär bewerben kann und sogar noch genommen wird. Das Fräulein hätte die Musterung mit dem Gewicht und diesen Maßen niemals bestehen dürfen. Die hatte mindestens 25 kg Übergewicht.

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[1] Gorch Fock: „Verunglückte Kadettin war dienstuntauglich“; FAZ.NET

Februar 7, 2011

Frauen in Unternehmensvorständen machen die Gremien „farbiger“ und „schöner“. Mit dieser Äußerung hat Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann für Kopfschütteln innerhalb und außerhalb seines Instituts gesorgt.[1]

Ackermann hat unrecht, denn die Frauen, die es in Vorstände schaffen, sind mindestens genauso alt, verschrumpelt und grau wie die Männer, die dort sitzen. In dem Alter ist das Geschlecht entweder nicht mehr unterscheidbar oder vollkommen belanglos.

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[1] Weibliche Führungskräfte: Ackermann erntet Kopfschütteln für Frauenbemerkung; FOCUS Online.

Produkt pathologischen Männerhasses

Februar 5, 2011

In 2009 weist die Kriminalstatistik des BKA 577.518 Gewaltdelikte aus. Davon 7314 Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen. Das entspricht einem Anteil von geringfügig mehr als einem Prozent aller Straftaten. In der öffentlichen Wahrnehmung allerdings rangieren sich solche Straftaten regelmäßig an der Sitze plebejischer Aufregung. [1]

Doch ist zu fragen, warum Vergewaltigung überhaupt eine Straftat ist. Sie existiert in der Form erst seit 1974. Vorher galt sie als Notzucht und als Verstoß gegen die Sittlichkeit. Als Gegenstand der Sittenlehre war die „Notzucht“ immer negativ geladen. Aber sie war in früheren Zeiten kein öffentlicher „Aufreger“. Zuständig für derlei Delikte war die „Sitte“. Ein sittenloses Zeitalter braucht freilich auch keine Sittenpolizei.

Um nicht missverstanden zu werden, „Vergewaltigung“ ist ein Gewaltverbrechen, da körperliche Gewalt eingesetzt wird. Doch muss man einen solchen Tatbestand besonders ausweisen, da man ihn problemlos in die Kategorien „leichte“, „mittlere“ oder „schwere Körperverletzung“, respektive unter „Mord und Totschlag“ einordnen könnte? Man tut hier überflüssigerweise etwas hinzu, was eigentlich unter Ockhams Rasiermesser gehört.

Man braucht die Krücke „Vergewaltigung“ schlicht nicht, um ein rechtes Strafmaß zu finden, welches sich nicht von anderen vergleichbaren Delikten unterscheidet.

Zweifelhaft ist auch die besondere Würdigung „traumatischer“ Erfahrungen im Vergewaltigungsfall. Schon deshalb, weil ein solcher Behuf in anderen Straftatbeständen nicht stattfindet.

Das Strafrecht ist auf den Täter fokussiert, nicht auf die Befindlichkeiten der Opfer. „Traumatische Erfahrungen“ machen alle Opfer von Gewaltverbrechen, alle erleben sie den Augenblick der Hilflosigkeit und teilen die Erfahrung des Ausgeliefertseins in gleicher Weise. Darüber zu urteilen ist Sache von Psychiatern, nicht von Richtern. „Psychiatrische Gutachten“ erwiesen sich in Vergangenheit mehr als einmal als zeitgenössische Quacksalberei. Sie haben in einer Gerichtsverhandlung nichts zu suchen, auch deshalb, weil jedes Gutachten mindestens zwei Widersprechende gebiert. Aktuell wird im Fall Kachelmann die Untauglichkeit solcher Verfahrensmittel manifest: Wo Indizien nicht ausreichen und sich Aussagen widersprechen, kann kein Urteil gefällt werden.

Der Straftatbestand der Vergewaltigung ist ein typisches Beispiel dafür, wie Ideologie das Bürgerliche Gesetzbuch kontaminiert. Denn ihre Einordnung unter Verstöße gegen die „sexuelle Selbstbestimmung“ in 1974 stammt direkt aus der „Geschlechtsverkehrverhinderungslehre“ einer Alice Schwarzer. Das ist kristallklar feministisches Gedankengut. Für die Begründung solcher unsäglichen Unsinnigkeiten muss schon mal das Okkulte herhalten, weil logische Argumente fehlen. Auf die Verletzung der weiblichen oder kindlichen „Seele“ berufen sich ausgerechnet die, welche die Existenz einer menschlichen Seele vehement verneinen, wenn sich die Religion darauf beruft.

Dazu gehört die emotionale Besetzung des Themas, im Rahmen feministischer Befreiungslehren. Wo der Verstand aufhört, beginnt das Gegeifer der Weiber. Von da ab wird jeder vernünftige Zugang zum Thema verbaut. Man will keine ehrliche, geschweige rationale Diskussion. In dieser Gesellschaft wird – siehe Kachelmann-Prozess im Spiegel von BILD – ein subtiler Männerhass gepflegt, der sukzessive pathologische Züge annimmt und sogar auf das männliche Geschlecht selbst übergreift. [2]

Womit auch klar wird, warum eine statistisch zu vernachlässigte Größe in der medialen Erregung die erste Geige spielt. Jeder Mörder und Totschläger ist satisfaktionsfähiger, als ein Vergewaltiger. Natürlich nur, wenn es um Männer geht. Bei Frauen bleibt der Straftatbestand, wenn er überhaupt erhoben wird, im Bereich des Unsittlichen.

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[1] siehe PKS des BKA (PDF)

[2] Wer es nicht glaubt, der schaue in einem voll besetzten Kino das antikatholische Machwerk „Die Päpstin“ und achte auf die Reaktion des Publikums wenn im Film männerfeindliche Zoten gerissen werden.

Bürokratie und „Führerprinzip“

Februar 4, 2011

Einen interessanten Beitrag veröffentlicht Bruce Charlton auf seinem Blog [1], in dem er fragt, ob das „Führerprinzip“ den Westen vor dem Tod durch die Bürokratie retten könne.

Die Frage wäre nur dann relevant, wenn das „Führerprinzip“ die Bürokratie ausschließen würde. Gerade das „Dritte Reich“ hat schlagend bewiesen, dass ein derartiger Zusammenhang mitnichten existiert. Das „Führerprinzip“ schützt vor ausuferndere Bürokratie schon deshalb nicht, weil die relative Macht des jeweiligen „Führers“ mit dem Anschwellen seines ihm hörigen Apparates wächst.

Es macht gerade für die Bürokratie keinen Unterschied, ob am Anfang der Befehlskette ein anonym agierendes „Räte-“ oder Kommissarssystem – siehe EU – steht oder man einen Einzelnen als politisch Verantwortlichen identifizieren kann. Beide Formen haben im Bezug auf die Bürokratie genau dieselben Interessen.

Ich sehe nicht, dass der Westen durch das Comeback eines „Führerprinzipes“ [2] vor seiner Bürokratie zu retten wäre. [3]

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[1] Bruce Charlton; Could ‚the Fuhrerprinzip‘ save the West from death by red tape?
[2] Das sogenannte „Führerprinzip“ der Nazis war ein rein Institutionelles, d.h. der „Führer“ bekam seine „Autorität“ erst durch die Verleihung eines Amtes oder einer Würde. Ein wahrer Anführer verleiht aber umgekehrt dem Amt die Autorität, die er auf jene Männer ausstrahlt, die ihm freiwillig folgen und die ihm aus eigenem Willen dienen. Der Mann schafft das Amt und nicht umgekehrt das Amt den Mann. Ein solches Prinzip, da privat, lässt sich nicht in staatliche Formen pressen, es existiert neben dem Staat. Klassische Beispiele solcher Anführer sind Wallenstein oder Frundsberg, die sich mit ihren „privaten“ Heerhaufen zwar für eine Seite entschieden, aber im Grunde immer unabhängig von ihren „Dienstherren“ blieben.
[3] Überhaupt kann man Bürokratie nur durch Privatisierung auf ein notwendiges Maß zurückschrumpfen. Solange die Bürokratie eine öffentliche Angelegenheit ist, sie über Steuergelder finanziert wird, solange wird sie unaufhaltsam wachsen, bis der Staatsbankrott eintritt. Erst wenn ein in ein Amt gewählter Politiker seine aus seiner Tasche bezahlte Bürokratie mitbringen muss, hat man vielleicht die Chance die Wucherungen über die Kosten in den Griff zu bekommen. Zumindest geht im Falle eines Scheiterns nicht der Staat daran zugrunde, sondern nur ein einzelner Politiker.

Die Vergewaltigung der Justiz

Februar 1, 2011

Im Kachelmann-Prozess schildert Rechtsmediziner Mattern, wie er die vermeintliche Tat rekonstruierte. Seine Frau und die Nebenklägerin mussten leiden.[1]

Der Kachelmann-Prozess ist eine Farce. Hier steht Aussage gegen Aussagen, Gutachten gegen Gutachten. Das Gericht kann hier höchstens danach entscheiden, welcher Gutachter die bessere Figur und welcher glaubwürdiger herüberkommt. Das hat mit Recht nichts mehr zu tun. Hier wird die Justiz, wenn schon Vergewaltigung das Thema ist, schlicht und ergreifend missbraucht. Wie immer, wenn sich die Legislative anmaßt bis unter die Bettdecke seiner Bürger zu regieren.

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[1] Treten und kratzen: Die rabiaten Methoden des Kachelmann-Gutachters;  WELT ONLINE.

Frau erschoss Schwein

Januar 24, 2011

Nicht nur mit einem, sondern mit mehreren Schüssen hat eine Frau in Baden-Württemberg ihren Mann erschossen – vor den Augen ihrer fünf Kinder. Ersten Ermittlungen zufolge fürchtete die Mutter, dass ihr Ehemann die Kinder verletzen könnte.[1]

Noch heute Morgen habe ich darauf gewettet, das man der Öffentlichkeit genau diese tränenreiche Geschichte auftischt: Natürlich ist Mann ist das Schwein.

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[1] Familiendrama: Frau erschoss Ehemann offenbar aus Angst um ihre Kinder; FOCUS Online.

Schwager! Wie schön!

Januar 19, 2011

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) ist schwanger. Das bestätigte die 33-Jährige der „Bild“-Zeitung. Schröder sagte: „Es stimmt, wir erwarten im Juli unser erstes Kind.“[1]

Herzlichen Glückwunsch! Wenn sie jetzt noch die Gender-Ideologie aus ihrem hübschen Kopf bekommt und die dazugehörigen Ideologinnen aus ihrem Ministerium „jagt“, dann könnte sie wirklich als eine echte Konservative durchgehen.

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[1] Nachwuchs: Familienministerin Kristina Schröder ist schwanger; WELT ONLINE.

Fall des Inzestverbotes?

Januar 19, 2011

Weiterer Angriff auf die Stabilität der Familie – Die Argumentation: es würden jährlich nur äußerst wenig Inzestfälle verhandelt. [1]

Inzest ist doch kein quantitatives Argument. Die moralische Ächtung ergibt sich auch nicht aus der Stabilität von Familien, sondern hauptsächlich aus den Folgen für die eventuell aus solchen Verbindungen hervorgehenden Kinder, die vorhersehbar degenerative Schäden davontragen.
Aber in Zeiten in denen man auch gesunde Föten abtreibt, wird natürlich auch solch „unwertes“ Leben – siehe PID – mitleidslos im Mülleimer versenkt. Der Fall des Inzestverbotes ist da nur logisch und passt zum pervertierten Zeitgeist.

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[1] KATH.NET – Katholischer Nachrichtendienst

Ein Hinweis

Januar 19, 2011

In jeder Gesellschaft müssen die drei Civilebenen Individuum, Familie und Staat ihre Kompetenzen gegeneinander abgrenzen und zu einem Gleichgewicht finden.[1]

Eigentlich wird immer eine Ebene vergessen, aber das hängt davon ab, wie man Familie definiert: die Gesellschaft. Familien im engeren Sinne sind Blutsverwandtschaften, im klassischen Sinne eher eine Gesellschaft. Aber das ein wirklich lesenswerter Artikel über die gewollte, böswillige Zerstörung einer Jahrtausende alten Lebensweise durch linke und liberale Ideologen.

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[1] Flaschenpost aus dem »Volksheim«; Geiernotizen.de.