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Eine freudsche Vermutung

Februar 12, 2011

Wenn die Bremer am 22. Mai dieses Jahres ihre neue Bürgerschaft wählen, haben sie nicht nur erstmals fünf Stimmen zur Verfügung, die sie frei auf die verschiedenen Listen oder einzelnen Kandidaten verteilen können – zum ersten Mal bei einer Wahl zu einer deutschen Landesvertretung sind auch 16- und 17jährige wahlberechtigt.[1]

Wer würde einen 16jährigen zum Bürgermeister wählen?

Ich nicht. Nicht einmal einen 18jährigen.

Nicht weil es den Jungen in dem Alter an Vernunft mangelt, sondern weil ihm etwas fehlt, was Jugendliche und Jungerwachsene nicht haben können: Lebenserfahrung, Verstand und Weisheit.

Noch Aristoteles hielt einen 50jährigen gerade für alt genug um Vater zu werden, aber für viel zu jung um zu regieren. Bis heute ist ein fortgeschrittenes Alter Garant dafür, dass, wenn man von einigen entschuldbaren Senilitäten absieht, eine Regierung aus Greisen jeder Ehrgeiz fehlt ihr Lebenswerk leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Die Alten sorgen sich um den Nachwuchs, um die Kinder und Enkel. Die wollen, dass die es leichter haben. (Was nicht immer gut sein muss.)

Was also zwingt uns Leute zur Wahl zu schicken, die selber noch gar nicht wählbar sind? Einzig das Kalkül politischer Parteien, die man nur mit Unbedarftheit, aus mangelnder Lebenserfahrung oder politischer Blindheit wählen kann. Infantile Greise, siehe „Stuttgart 21“, ausdrücklich eingeschlossen.

Das ist eine freudsche Vermutung: Möglicherweise kompensieren die ohne Kinder Altgewordenen ihre lebenslange Mangelerscheinung durch ausufernde Altersinfantilität. Das würde erklären, warum sie Jugendliche und Kinder für wählbar halten. Sie hatten nie welche, die sie großziehen mussten.

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[1] JUNGE FREIHEIT – Wochenzeitung aus Berlin: Die Jugend an die Urnen.